Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule und Motorbootschule Lindau Johanna Sieber geb. Autenrieth

1. Geltungsbereich 
(1) Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Vertragsbedingungen. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von der Segelschule und Motorbootschule Lindau Johanna Autenrieth, im folgenden „Segelschule“ genannt, schriftlich bestätigt werden.
(2) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Anmeldung, Stornierung, Unterbrechung von Theoriekursen
(1) Die Anmeldung zu unseren Kursen ist verbindlich. Sie kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Segelschule zustande. Der Anmeldende verpflichtet sich, eventuell von ihm angemeldete weitere Personen über diese allgemeinen Bedingungen zu informieren und haftet gegenüber der Segelschule für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch diese.
(2) Jeder Teilnehmer an unseren Theorie- und/oder Praxiskursen (nachfolgend auch: „Teilnehmer“) bestätigt mit seiner Anmeldung für die Praktische Ausbildung auf Booten und Yachten, dass er eine über eine ausreichende körperliche Fitness verfügt, insbesondere eine Viertelstunde schwimmen kann oder das Freischwimmerzeugnis besitzt und dass er gesundheitlich in der Lage ist, den vereinbarten Kurs mitzumachen, insbesondere keine Krankheiten oder Störungen aufweist, die die normale Arbeit an Bord beeinträchtigen können. Schwangeren ist eine Teilnahme an praktischen Segelkursen aus Sicherheitsgründen untersagt. Handelt es sich bei dem gebuchten Kurs um eine Fortbildung oder ein Skippertraining, versichert der Teilnehmer, die erforderlichen Qualifikationen zu besitzen. Die Segelschule kann die Vorlage des entsprechenden Zeugnisses oder Scheines verlangen.
(3) Stornierungen eines gebuchten Kurses haben schriftlich gegenüber der Segelschule zu erfolgen. Die Segelschule ist berechtigt, vom Teilnehmer eine pauschale Entschädigung zu verlangen, welche bei einer Stornierung des Kurses bis 60 Tage vor Kursbeginn 30 % der Kursgebühren beträgt, bis 30 Tage vor Kursbeginn 60 % und danach 90 %. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers beträgt die Entschädigung 100 % der Kursgebühr, ebenso bei einem Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, der Segelschule nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Benennt der Kunde der Segelschule eine geeignete Ersatzperson, entstehen dem Teilnehmer Bearbeitungskosten in Höhe von 10 % des Kurspreises.
(4) Unterbricht ein Teilnehmer einen gebuchten Theoriekurs, kann er die noch fehlenden Unterrichtseinheiten innerhalb des gleichen Kalenderjahres im Rahmen des Angebots der Segelschule kostenfrei nachholen.
(5) Gesetzliche Rücktrittsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

3. Kursgebühren, Fälligkeit
(1) Die Kursgebühren ergeben sich aus dem bei der Beschreibung der jeweiligen Kurse angegebenen Tarif. Sie beinhalten nicht Prüfungsgebühren und Nebenkosten, wie z.B. Verpflegungskosten.
(2) Die Kursgebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung (auch in Textform) durch die Segelschule fällig. Solange die Kursgebühr nicht vollständig gezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs.

4. Rücktrittsrecht der Segelschule
Die Segelschule ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die auf der Homepage der Segelschule vermerkte Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs bis eine Woche vor Kursbeginn nicht erreicht wird. Der Teilnehmer ist berechtigt, kostenfrei und unter Anrechnung bereits gezahlter Kursgebühren auf einen späteren Kurstermin umzubuchen, soweit dieser noch über freie Plätze verfügt. Möchte der Teilnehmer nicht umbuchen, so werden bereits gezahlte Kursgebühren von der Segelschule unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

5. Pflichten der Segelschule
Die Segelschule verpflichtet sich, den gebuchten Kurs ordnungsgemäß durchzuführen, den notwendigen Lehrstoff anzubieten und den Teilnehmer ordnungsgemäß auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, sofern diese das Kursziel ist.

6. Pflichten des Teilnehmers, Folgepflicht für Anweisungen des Schiffsführers
(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten, die Einrichtungen der Segelschule pfleglich zu behandeln und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern eine ungestörte Teilnahme ebenso wie ihm selbst möglich ist.
(2) Auf jedem Schiff übt der Schiffsführer das absolute Hausrecht aus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers sofort und unbedingt Folge zu leisten. Der zu vermittelnde Wissensstoff umfasst auch Wartungs- und ggf. Reparaturarbeiten am Schiff, sofern diese an Bord durchgeführt werden können, ebenso das Auf- und Abtakeln und die Bootsüberholung. Soweit derartige Arbeiten vom Schiffsführer angeordnet werden, sind diese vom Teilnehmer durchzuführen.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, wettergerechte und sportliche Kleidung sowie Turn- oder Bootsschuhe zu tragen. Das Tragen von Straßenschuhen an Bord ist nicht gestattet.
(4) An Bord sind die Teilnehmer zu kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit den anderen Teilnehmern und mit dem Lehrer verpflichtet. Den Sicherheitsvorschriften für das Verhalten an Bord, die zu Beginn des Praxiskurses ausgehändigt und besprochen werden oder welche Bestandteil einer bereits erworbenen Qualifikation des Teilnehmers sind, ist unbedingt Folge zu leisten. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den Bordbetrieb oder etwaige Mängel am Schiff eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben und sein Eigentum entstehen kann und er sich insoweit besonders umsichtig und vorsichtig zu verhalten hat.

7. Außerordentliche Kündigung durch die Segelschule
Verstößt ein Teilnehmer gegen seine Vertragspflichten, insbesondere gemäß vorstehender Ziffer 6 und verursacht dadurch oder durch ein anderes Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des verantwortlichen Schiffsführers oder der durch Segelschule eine nachhaltige Störung des Kurses, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden. Der Schiffsführer ist insoweit berechtigt, den Teilnehmer bei nächster Gelegenheit von Bord auszuschließen. Die Segelschule behält im Falle der außerordentlichen Kündigung den Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühren, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

8. Höhere Gewalt
Wegen höherer Gewalt, insbesondere Gewitter, Sturm oder Sturmvorwarnung kann ein Kurs kurzfristig unterbrochen oder abgebrochen werden. Die Segelschule ist in diesem Fall dem Teilnehmer nicht zum Ersatz verpflichtet. Die Segelschule wird sich bemühen, innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums entfallene Kurszeit nachzuholen.

9. Haftung
Die Segelschule haftet gegenüber Teilnehmern im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der von der Segelschule zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Für andere als die vorgenannten Schäden haftet die Segelschule maximal in Höhe der Kursgebühr, sofern nicht eine Pflicht verletzt ist, welche die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

10. Datenschutz
Die Segelschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ihrer Teilnehmer, insbesondere Kontaktdaten, zur Abwicklung ihrer Leistungserbringung. Die Segelschule fertigt gelegentlich Fotografien im Rahmen der Praxiskurse. Der Teilnehmer räumt der Segelschule zeitlich unbegrenzt das Recht ein, während der Kurse gefertigte Fotografien mit seiner Person für werbliche Zwecke auf der Webseite der Segelschule nutzen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, diese Einwilligung mit einer Erklärung in Textform gegenüber der Segelschule zu widerrufen.

Stand: 09/16